Schulärztliche Untersuchung

Die schulärztliche Untersuchung findet in der Regel in den folgenden Jahrgangsstufen statt:

  • Kindergarten
  • 4. Klasse
  • 2. Oberstufe

 

Gegenstand der Untersuchung

  • Kindergarten

    Bei dieser Untersuchung wird eine körperliche Untersuchung durchgeführt, die Entwicklung der Motorik, der Sinnesorgane und des Verhaltens beurteilt und die Impfsituation geprüft. Diese Befunde werden im schulärztlichen Untersuchungsblatt festgehalten und sind für die Eltern jederzeit einsehbar. Labortests werden keine durchgeführt.

  • 4. Klasse

    Bei dieser Untersuchung wird Körperlänge, Gewicht und der Blutdruck gemessen, die Augen und das Gehör geprüft, sowie eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Diese Befunde werden im schulärztlichen Untersuchungsblatt festgehalten und sind für die Eltern jederzeit einsehbar. Die Impfkarte wird auf mögliche fehlende Impfungen geprüft. Labortests werden keine durchgeführt.

  • 2. Oberstufe

    Bei dieser Untersuchung werden Körperlänge, Gewicht und Blutdruck gemessen, die Augen und das Gehör geprüft. Diese Befunde werden im schulärztlichen Untersuchungsblatt festgehalten und sind für den Schüler/die Schülerin jederzeit einsehbar. Die Impfkarte wird auf mögliche fehlende Impfungen geprüft. Laboruntersuchungen werden keine gemacht.

    Während des Gesprächs werden die Befunde der obengenannten Untersuchung und allfällige Empfehlungen für weitere Abklärungen besprochen. 

    Die ganze Untersuchung unterliegt dem Arztgeheimnis. Weder Befunde noch Inhalt des Gesprächs werden ohne das Einverständnis des Schülers/der Schülerin weitergegeben.

Weitere Informationen des Kantons Uri finden Sie hier .

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